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02.01.2017

Steuer- und SV-Vorauszahlungen 2017

Im Februar 2017 ist es wieder soweit! Es werden einerseits die ersten Steuervorauszahlungen für Unternehmer und Gesellschaften (Mitte Februar) und andererseits die Vorauszahlungen an die SVA (Ende Februar) fällig werden.

Die Vorauszahlungen an die SVA werden automatisiert festgesetzt. Die SVA nimmt als Basis den Gewinn des drittvorangegangenen Jahres – die Vorauszahlungen 2017 basieren somit auf dem Gewinn des Jahres 2014. In den ersten 3 Jahren einer selbständigen Tätigkeit werden die Vorauszahlungen nur in Höhe der Mindestbeiträge bemessen.

Das Finanzamt setzt die Steuervorauszahlungen für 2017 auf Basis des zuletzt veranlagten Steuerbescheides fest.

Die Steuerpflichtigen haben aber das Recht bzw. die Möglichkeit, die Vorauszahlungen anpassen zu lassen. Man kann diese Vorauszahlungen sowohl erhöhen als auch vermindern lassen. Auf jeden Fall ist es dazu notwendig, dass Sie sich Gedanken über die voraussichtlichen Gewinne 2017 machen.

Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen dabei gerne weiter!


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