smartphone
tablet
desktop 1 (2000px)
desktop 2 (1600px)
desktop 3 (1200px)

22.02.2021

Investitionsprämie - die letzte Chance!

Mit Ende dieser Woche läuft die Frist ab - bis 28.02.2021 kann die Investitionsprämie beantragt werden. Hier noch einmal kurz die wesentlichen Punkte:

o) Gefördert werden Investitionen ab dem 01.08.2020 bis 28.02.2023*! Das heisst, wenn sie bereits heuer oder im vergangenen Jahr Investitionen durchgeführt haben oder wenn sie Investitionen planen, ist jedenfalls bis 28.02.2021 ein Antrag zu stellen. Beim Antrag kann ruhig eine Reserve eingeplant werden und eventuell höhere Kosten eingereicht werden. Es spielt keine Rolle, wenn die beantragten Kosten schlussendlich nicht ausgeschöpft werden!

o) Für geplante Investitionen ist entscheidend: Sie müssen bis 28.02.2021 beantragt werden. Die Bestellung (oder der Kaufvertrag etc.) muss bis spätestens 31.05.2021* erfolgen. Der Kauf muss bis längstens 28.02.2023* abgeschlossen sein. Investitionen über 20 Mio Euro müssen bis längstens 28.02.2025* umgesetzt sein.

o) Nachdem der Antrag genehmigt wurde, ist längstens 6 Monate* nach dem Kauf die Endabrechnung einzureichen.

o) Die Investitionsprämie beträgt 7% oder 14% von aktivierungspflichtigen Investitionen und ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.

o) Die Investitionen müssen in Summe zumindest den Betrag von netto 5.000 Euro ausmachen.

o) Es gibt eine Behaltefrist von 3 Jahren für die geförderten Investitionen.

o) Für den Antrag und die Abrechnung ist das aws (austria wirtschaftsservice) zuständig. Detaillierte Informationen unter: www.aws.at

Aktuell sind Änderungen zur Förderung durch den Bund gelplant aber noch nicht beschlossen:

Anträge, die von 02.02.2021 bis 28.02.2021 eingebracht werden, können erst nach einer weiteren Gesetzesänderung zur Budgeterhöhung zugesagt werden. Dh die aktuell vorgesehenen Fördermittel sind ausgeschöpft, die Budgeterhöhung kann aber erwartet werden. Diese Vorgehensweise hat es in den letzten Monaten bereits wiederholt gegeben. 

Die oben mit * gekennzeichneten Informationen:

Das sind die letzten beabsichtigten Änderungen, die aktualisierten Richtlinien liegen allerdings noch nicht vor. Die Antragsfrist bleibt unverändert, sie endet am 28.02.2021. Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit den begünstigten Investitionen (Bestellung, Kaufvertrag etc) müssen bis spätestens 31.05.2021 erfolgen (ursprünglich 28.02.2021). Die Investitionen müssen bis 28.02.2023 umgesetzt sein (ursprünglich 28.02.2022). Investitionen über 20 Mio Euro müssen bis 28.02.2025 (ursprünglich 28.02.2024) abgeschlossen sein. Dem AWS ist längstens nach 6 Monaten (bisher 3 Monaten) ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der förderbaren Investitionen eine Abrechnung über die durchgeführten Investitionen vorzulegen. Die Investitionsprämie wird nach Vorlage der Abrechnung und nach Prüfung durch das aws ausbezahlt.


2017 © KWT Kislinger & Partner