smartphone
tablet
desktop 1 (2000px)
desktop 2 (1600px)
desktop 3 (1200px)

27.05.2021

Fristablauf Investitionsprämie

Mit 31.05.2021 läuft eine wichtige Frist für die Inanspruchnahme der Investitionsprämie ab!

Wichtig: Alle jene UnternehmerInnen, die rechtzeitig bis spätestens 28.02.2021 den Antrag auf eine Investitionsprämie gestellt haben, müssen auch bis 31.05.2021 die "erste Maßnahme" für die Investition gesetzt haben.

Wenn Sie bereits die Investition durchgeführt haben, brauchen Sie diese Frist nicht mehr beachten!

Alle jene aber, die sich bisher nur mit dem Gedanken einer Investition gespielt haben, müssen vor dem 31.05.2021 noch aktiv werden und eine erste Maßnahme setzen. Laut Richtlinie gelten dabei als anzuerkennende „erste Maßnahmen“ ausschließlich eine der nachstehend genannten Maßnahmen je Investition:

•    (verbindlich erfolgte) Bestellung oder
•    (bereits abgeschlossener) Kaufvertrag oder
•    (bereits erfolgte) Lieferung oder
•    (bereits erfolgter) Beginn einer beauftragten Leistung oder
•    (bereist erfolgte) Anzahlung oder
•    (bereist erfolgte) Zahlung oder
•    (eingelangte) Rechnung oder
•    (erfolgter) Baubeginn

Hinweis: Planungsleistungen und Finanzierungsgespräche zählen nicht zu den „ersten Maßnahmen“. Wird diese Frist nicht eingehalten - und keine erste Maßnahme gesetzt - so verfällt der Antrag auf die Investitionsprämie wieder.


2017 © KWT Kislinger & Partner