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02.06.2021

Investitionsprämie letzte Änderungen

Am 28.05.2021 hat der Gesetzgeber wichtige und schon länger angekündigte legislative Anpassungen zur Investitionsprämie vorgenommen!
Unter anderem wurden:

x) die Budgetmittel erhöht, sodass auch alle bis 28.02.2021 eingebrachten Anträge positiv erledigt werden können! Bisher gab es ja nur für die bis 02.02.2021 eingebrachten Anträge die notwendigen Budgetmittel!
x) die Frist zum Setzen der ersten Maßnahme bis 31.05.2021 verlängert. (bisher der 28.02.2021)
x) die Frist zum Abschließen der Investition und zum Endabrechnen bis zum 28.02.2023 verlängert. (bisher 28.02.2022). Für Investitionen über 20 Mio Euro ist der 28.02.2025 die Deadline.
x) die Frist innerhalb der die Endabrechnung NACH der letzten Maßnahme spätestens gelegt werden muss - also nach dem Kauf, der Inbetriebnahme und der Bezahlung der Investition - mit 3 Monaten festgelegt. Diese 3-Monatsfrist gilt nicht für Endabrechnungen bis zum 30.09.2021.

Gleichzeitig wurden mit Ende Mai nun auch die noch ausständigen Förderzusagen bzw. Förderverträge zur Investitionsprämie erstellt!

Endlich können zu diesen Förderverträgen die Endabrechnungen eingebracht werden und die Auszahlungen der Prämien beantragt werden.

Die Voraussetzungen für die Endabrechnung sind:

x) Die Investitionen müssen abgeschlossen sein, dh die Wirtschaftsgüter müssen gekauft, bezahlt und in Betrieb genommen worden sein.
x) Es muss sich um aktivierungspflichtige Investitionen und abnutzbares Anlagevermögen handeln.
x) Auch geringwertige Wirtschaftsgüter müssen im Anlagenverzeichnis erfasst werden.
x) Die Summe der Investitionen je Antrag müssen den Wert von netto 5.000 Euro übersteigen.
x) Die Wirtschaftsgüter dürfen nicht vor Ablauf von 3 Jahren aus dem Betrieb ausscheiden.

Jene Klienten, wo wir die Beantragung der Investitionsprämie übernommen haben: Wir werden uns in den nächsten Tagen an Sie wenden und die weitere Vorgangsweise besprechen. Es sind sehr detaillierte Daten der Investitionen für die Endabrechnung notwendig.

 

 

 


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