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23.04.2020

Härtefall-Fonds Datenaufbereitung!

Ein kurzer Zwischenbericht aus unserer Kanzlei:

Wir arbeiten aktuell mit Hochdruck an der Vorbereitung und Datenaufbereitung für die Beantragung der Förderung für den Härtefall-Fonds II. Unsere Mitarbeiter sind mit Hochdruck damit beschäftigt, für etwa 400 unserer Klienten, die für den Härtefall-Fonds II in Frage kommen könnten, die entsprechenden Voraussetzungen zu prüfen. Es werden die Daten aus den Steuerbescheiden und Steuererklärungen für 2015 bis 2019 ausgewertet und aufbereitet. Unser Softwarehersteller BMD wird heute voraussichtlich ein Berechnungstool präsentieren, das uns bei dieser Arbeit unterstützt.

  • Gleichzeitig hat eine Zeitungsmeldung gestern am Abend angekündigt, dass Erleichterungen für die Antragstellung geplant sind (Kleine Zeitung, 22.04.2020, 17.45 Uhr):

Damit wäre Einpersonenunternehmen geholfen, die beispielsweise im März und April noch Einkommen hatten, aber wüssten, dass wegen der Coronakrise in den Monaten darauf die Einkünfte ausbleiben. Wer nämlich zum Krisenbeginn März/April noch Einkünfte hatte, gilt jetzt nicht als förderberechtigt. Bei Einnahmen/Ausgaben Rechnern fließen die im Jänner und Februar gelegten Rechnungen üblicherweise erst im März und April zu!

Für Bilanzierende unter den Kleinstunternehmern ist bisher die Voraussetzung einer positiven Bilanz ein Problem. Wer 2019 (im ersten Jahr des Bestehens) viel in den Start investiert hat und deshalb Verlust machte, ist von der staatlichen Förderung nicht erfasst. Das soll sich auf Wunsch der Wirtschaft ebenfalls ändern.

 

 

 

 

 


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