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27.04.2020

Härtefall-Fonds Änderung der Richtlinie!

Nun kommt es zu weiteren Verbesserungen beim Härtefall-Fonds. Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und EPUs für die Bestreitung der persönlichen Lebenshaltungskosten wird mit wesentlichen Änderungen deutlich verbessert.

Praxisnahe Verbesserungen:

Beim Härtefall-Fonds blieben bisher bestimmte betriebliche Sondersituationen unberücksichtigt. Es werden praxisnahe Änderungen vorgenommen.

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes: 

<> Damit Unternehmer/innen, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020). 

<> Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden - die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.

Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018): 

<> In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt.

<> Davon profitieren alle Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten.

<> Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen.

<> Jungunternehmer/innen, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.

<> Alle Unternehmer/innen haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit, bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten.

Berücksichtigung Familienhärteausgleich:

<> Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen.

<> Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds.

Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr:

<> COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.

Details zur Einreichung:

Die WKO informiert laufend auf ihrem Infopoint unter wko.at/haertefall-fonds, wenn die aktualisierten Richtlinien und das neue Antragsformular verfügbar sind:

<> Sollten Sie noch nicht eingereicht haben, warten Sie bitte unbedingt die Umsetzung der Richtlinienänderung ab.

<> Bereits eingereichte Anträge müssen vorerst nicht erneut eingereicht werden. Nach Vorliegen der neuen Richtlinie wird über Ihren Antrag entschieden. Es könnte sich möglicherweise eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation ergeben.

<> Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen möchten (z.B. weil der Antrag erst für einen späteren Betrachtungszeitraum gestellt werden soll), dann schreiben Sie bitte an die für Ihren Antrag zuständige Landeskammer eine Nachricht über das Kontaktformular. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Geschäftsfall-Zahl an, die Sie per Mail erhalten haben.

 

 


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