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Die zusammenfassende Beurteilung

Stand 22.12.2020

In unserem Schwerpunktthema beschäftigen wir uns mit dem Elektroauto - in erster Linie den steuerlichen Zusammenhängen.

Die Kernfragen, die es zu lösen gilt:

  • Was kostet das Elektroauto dem Unternehmer?
  • Welche Förderungen gibt es?
  • Das Elektroauto als Dienstauto - das Nonplusultra?

Die zusammenfassende Antwort: Ein Elektroauto ist sowohl für den Unternehmer als auch für den Dienstnehmer von großem Vorteil! Natürlich muss man sich die konkreten Verhältnisse des Unternehmens, des Dienstnehmers, etc. sehr gut überlegen. Wir stützen unsere Gedanken auf konkrete Zahlen und Berechnungen am Beispiel eines VW ID.3.

Das sind die wesentlichen Aussagen unserer Berechnungen:

Der VW ID.3 kostet dem Unternehmen in der guten Ausstattungsvariante Business monatlich nur 589 Euro. Sämtliche Kosten sind inkludiert.

Wenn der Unternehmer dem Dienstnehmer eine "normale" Gehaltserhöhung gibt, die dem Unternehmen Kosten von 583 Euro im Monat verursacht, erhält der Dienstnehmer im Monat netto 243 Euro mehr.

Wird dem Dienstnehmer ein Elektroauto als Dienstauto zur Verfügung gestellt, ist kein Sachbezug zu verrechnen. Dh es gibt keine Lohnnebenkosten, keine Steuer und keine Abzüge.

Der Dienstnehmer erspart sich in unserer Berechnung die Kosten für ein eigenes Auto, das macht im Monat 700 Euro.

Dies bedeutet, dass bei den gleichen Kosten für das Unternehmen der Dienstnehmer mit einem Elektroauto einen Vorteil von monatlich 457 Euro hat.

Anders ausgedrückt: Ein Dienstnehmer könnte bei einem Bruttogehalt von etwa 3.000 Euro monatlich auf den Betrag von 243 Euro verzichten und stattdessen ein Dienstauto bekommen. Er gewinnt dadurch 700 Euro durch die Einsparung der Kosten für das eigene Auto und das Unternehmen hat keinerlei Mehrkosten.


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