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Welche Kosten bleiben nach Abzug der Begünstigungen?

Stand 22.12.2020

In unserem Beispiel rechnen wir mit dem aktuellen Modell von VW, dem ID.3. Wir listen sämtliche Vorteile und Förderungen dazu auf.

Der ID.3 in unserem Beispiel ist die Ausstattungsvariante Business und hat eine Batterie mit einer Kapazität von 58 kWh. Die Reichweite für eine Batterieladung gibt VW mit 420 Km an. In der Praxis sollen 380 Kilometer mit einer Batterieladung realistisch sein. Die Leistung bei Elektroautos wird einerseits als maximale Nutzleistung für Elektromotoren angegeben. Diese liegt beim ID.3 bei 150 kW bzw. 204 PS. Die maximale 30-Minuten-Leistung ist 70 kW bzw. 95 PS.

Basismodell Brutto Listenpreis    36.490
Berechnung für Modell Business:
Modell Business Brutto Listenpreis   43.030
abzüglich E-Mobilitätsbonus   - 2.400
Kaufpreis brutto   40.630
abzüglich Vorsteuer   - 6.772
Kaufpreis netto   33.858
abzüglich Umweltförderung   - 3.000
abzüglich Investitionsprämie   - 4.740
Rückrechnung Vorsteuer        105
Investitionskosten   26.223

Vorsteuerabzug:

Für Elektroautos steht für Unternehmen grundsätzlich ein Vorsteuerabzug zu. Natürlich sind die üblichen formalen Kriterien dafür auch einzuhalten. Folgende Einschränkungen sind aber zu beachten. Bis zu einem Kaufpreis von brutto 40.000 Euro steht der volle Vorsteuerabzug zu, das sind nach Adam Riese also maximal 6.667 Euro. Übersteigt der Kaufpreis brutto die Grenze von 40.000 Euro, steht im ersten Schritt ebenso der volle Vorsteuerabzug zu. Im Nachhinein ist aber der übersteigende Vorsteuerbetrag (> 6.667 Euro) wieder mit dem Finanzamt rückzurechnen, sodass im Endeffekt nur die 6.667 Euro bleiben. Im Beispiel wird daher im ersten Schritt der volle Vorsteuerbetrag von 6.772 Euro geltend gemacht. In der Folge sind aber wieder 105 Euro rückzurechnen. Es bleiben also 6.667 Euro.

Liegt der Kaufpreis brutto über 80.000 Euro, steht kein Vorsteuerabzug mehr zu.

E-Mobilitätsbonus und Umweltförderung:

Während der E-Mobilitätsbonus direkt vom Autohändler auf der Rechnung abgezogen wird, ist die Umweltförderung vom Unternehmer selbst zu beantragen. Der offene Abzug des E-Mobilitätsbonus auf der Rechnung ist auch Voraussetzung, dass die Umweltförderung beantragt werden kann. Hier könnte es mit 01.01.2021 zu einer betragsmäßigen Änderung kommen. Die Umweltförderung ist in 2 Schritten zu beantragen. Die genauen Bestimmungen dazu ersehen sie auf der Seite https://www.umweltfoerderung.at.

Beträgt der Brutto Listenpreis des Basismodells mehr als 60.000 Euro ist keine Förderung der E-Mobilität (Umweltförderung) mehr möglich.

Die Umweltförderung kürzt die Basis für die Abschreibung. Sie kürzt aber nicht die Basis für die Investitionsprämie.

Investitionsprämie:

Die Investitionsprämie beträgt für Elektroautos 14% vom Kaufpreis netto. Die Investitionsprämie ist steuerfrei, es findet auch keine Kürzung der Abschreibung statt. Beträgt der Brutto Listenpreis des Basismodells mehr als 60.000 Euro ist die Investitionsprämie nicht möglich. Für die Investitionsprämie sind 2 Deadlines zu beachten. Bis zum 28.02.2021 muss zumindest die Bestellung des Elektroautos erfolgt sein. Bis dahin muss die Investitionsprämie auch beantragt werden. Die Abwicklung des Kaufes und die Bezahlung kann auch danach erfolgen. Bis spätestens 28.02.2022 muss aber alles erledigt sein und eine Endabrechnung mit dem AWS als zuständige Förderstelle duchgeführt worden sein.

Grundsätzlich ist die Basis für die Inanspruchnahme einer Investitionsprämie, dass das Elektroauto "angeschafft", also gekauft wird. Im Falle einer Leasingfinanzierung gibt es keine Investitionsprämie.

Die Bestellung bzw. Anschaffung des Fahrzeuges darf auch erst nach dem 01.08.2020 erfolgt sein.

Angemessenheitsprüfung und steuerlicher Betriebsausgabenabzug:

Ähnlich wie für den Vorsteuerabzug gibt es für die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben, speziell die Abschreibung, eine Angemessenheitsgrenze von 40.000 Euro für den Kaufpreis brutto. Ist der Kaufpreis höher, so sind die Abschreibung und andere kaufpreisabhängigen Betriebsausgaben nicht zur Gänze abzugsfähig. In unserem Fall überschreitet der Kaufpreis brutto die Angemessenheitsgrenze um 630 Euro und es wären speziell die Abschreibungen um rund 2 % zu kürzen. Aufgrund der geringfügigen Überschreitung wird dieser Punkt aber in der Berechnung nicht weiter berücksichtigt.

Degressive Abschreibung:

Grundsätzlich ist bei PKW - damit also auch bei Elektroautos - eine lineare Abschreibung des Kaufpreises bei einer Nutzungsdauer von 8 Jahren vorzunehmen. Als Förderung im Rahmen der Covid-Maßnahmen wurde die Möglichkeit der degressiven Abschreibung eingeführt. Diese führt dazu, dass speziell in den Anfangsjahren höhere Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Diese degressive Abschreibung gilt auch bei Elektroautos. Bei einer linearen Abschreibung (Nutzungsdauer 8 Jahre) beträgt die jährliche Abschreibung 3.857 Euro. Bei der degressiven Variante beträgt die Abschreibung im 1. Jahr 9.258 Euro, im 2. Jahr 6.480 Euro usw. Die Abschreibung eines Jahres beträgt immer 30% vom Restbuchwert des Vorjahres, im ersten Jahr macht die Abschreibung 30% der Anschaffungskosten aus.


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