Fixkostenzuschuss 1 Ende der Antragsfrist
Die Frist für die Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 1 läuft mit 31.08.2021 aus!
Zur Erinnerung:
Der FKZ 1 betrifft den Zeitraum von 16.04.2020 bis 15.09.2020. In diesem Zeitraum kann man 3 zusammenhängende Monate auswählen (oder weniger Monate) und für diesen Betrachtungszeitraum die Förderung nach dem FKZ 1 beantragen.
Je nach Höhe der Umsatzeinbußen im Betrachtungszeitraum gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2019 bekommt man einen Zuschuss zu den Fixkosten im Betrachtungszeitraum.
- 25% bei einem Umsatzausfall von 40 bis 60%
- 50% bei einem Umsatzausfall von über 60 bis 80%
- 75% bei einem Umsatzausfall von über 80%
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Das Unternehmen hat seinen Sitz in Österreich.
- Das Unternehmen übt eine operative Tätigkeit in Österreich aus, die zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Selbständige Arbeit oder Gewerbebetrieb führt.
- Es wird ein Umsatzausfall von zumindest 40% erlitten.
- Das Unternehmen muss zumutbare Maßnahmen setzen um die Fixkosten zu reduzieren (Schadenminderungspflicht).
Weitere Details unter: www.fixkostenzuschuss.at