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Härtefall-Fonds Phase 3 - Verlängerung von 07/2021 bis 09/2021

Der Antrag für den Härtefall-Fonds 2 konnte letztmalig für den Zeitraum bis 15.06.2021 gestellt werden. Die Antragsfrist dafür endete am 31.07.2021. Mit dem Härtefall-Fonds 3 wurde nun diese Förderung um 3 Monate verlängert. Es können daher weitere 3 Anträge gestellt werden: Juli 2021, August 2021 und September 2021. Diese Zeiträume umfassen jeweils das ganze Kalendermonat von 01. bis 31. (30.)

Die wichtigste Änderung der Phase 3:

Die Antragstellung ist nur mehr persönlich durch den Förderwerber möglich. Eine Antragstellung durch den Steuerberater ist für diese neuen Zeiträume nicht mehr möglich. Der Antragsteller hat sich mit seiner persönlichen Handy-Signatur auszuweisen!

Beachten Sie daher bitte, dass vor der Antragstellung für den Härtefall-Fonds eine Handy-Signatur geholt werden muss! Zeit einplanen dafür!

Die Antragstellung für diese 3 Monate ist bis 31.10.2021 möglich.

Die Obergrenze liegt bei 2.000 Euro, für den Betrachtungszeitraum Juli 2021 liegt die Obergrenze bei 3.000 Euro. Damit wird der Zeitraum von 16.06.2021 bis 30.06.2021 pauschal mitberücksichtigt.

Es muss auch nach wie vor eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung vorliegen:

  • 50% Umsatzeinbruch gegenüber dem Vergleichsmonat im Jahr 2019 oder
  • laufende Kosten können nicht gedeckt werden

Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum muss eine selbständige unternehmerische Tätigkeit ausgeübt werden.

Weitere Informationen unter: www.wko.at


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