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Ausfallsbonus II - Verlängerung von 07/2021 bis 09/2021

Nachdem der Ausfallsbonus letztmalig für den Zeitraum Juni 2021 beantragt werden kann (Antrag bis 15.09.2021 möglich) wurde die Verlängerung dieser Förderung mit dem Ausfallsbonus II beschlossen. Damit sind die Anträge zusätzlich für die Zeiträume Juli 2021, August 2021 und September 2021 möglich.

Spezielle Informationen zum Ausfallsbonus II (im Vergleich zum Ausfallsbonus):

Anders als der Ausfallsbonus besteht der Ausfallsbonus II nur mehr aus dem Bonus. Die Möglichkeit einen Vorschuss auf den FKZ 800.000 zu beantragen besteht im Rahmen des Ausfallsbonus II nicht mehr. Bisher waren 15% des Umsatzausfalls der Bonus und 15% ein Vorschuss auf den FKZ 800.000.

Die genaue Höhe des Ausfallsbonus II richtet sich nach der Höhe des erlittenen Umsatzausfalls im Betrachtungszeitraum und der Branche, in der das Unternehmen überwiegend tätig war; dabei wird der Umsatzausfall mit dem im Anhang 2 der Verordnung Ausfallsbonus II für die jeweilige Branche festgelegten Prozentsatz multipliziert. Der Prozentsatz richtet sich nach der ÖNACE-Nr. der Branche.

Der maximale Auszahlungsbetrag ist 80.000 / Kalendermonat. Außerdem ist die Förderung insofern gedeckelt, als die Summe aus Ausfallsbonus II und Kurzarbeitshilfe nicht die Vergleichsumsätze übersteigen darf.

Eine Voraussetzung für den Ausfallsbonus II ist ein Umsatzrückgang gegenüber dem Vergleichsmonat im Jahr 2019 von mindestens 50%.

Es sind folgende Fristen für die Beantragung einzuhalten:

  • Ausfallsbonus II für 07/2021: bis längstens 15.11.2021
  • Ausfallsbonus II für 08/2021: bis längstens 15.12.2021
  • Ausfallsbonus II für 09/2021: bis längstens 15.01.2022

Weitere Details unter: www.cofag.at/ausfallsbonus


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