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Corona Hilfs-Fonds

INHALT

Corona Hilfs-Fonds Garantien (letzte Änderung 08.04.2020)

Corona Hilfs-Fonds Zuschüsse (07.04.2020)

 

  • Corona Hilfs-Fonds Garantien (07.04.2020 erstellt, letzte Änderung 08.04.2020)
Bezeichnung Corona Hilfs-Fonds - Garantien
Was Garantien zur Besicherung von Betriebsmittelkrediten mit 100 % Haftung für Kreditsummen bis 500.000 Euro, Kreditsummen über 500.000 Euro werden mit 90% besichert
Diese Corona Hilfs-Fonds Garantien werden mit den Überbrückungsgarantien von AWS und ÖHT kombiniert. Beachten Sie daher auch die Bestimmungen zu diesen Maßnahmen. Sie finden eine Beschreibung dazu auf unserer Homepage.
Volumen 15 Milliarden Euro (gemeinsam mit Zuschüssen)
Start 08.04.2020
Ende ?
Beantragung Single-Point of Contact ist die Hausbank, Weiterleitung an OeKB, AWS oder ÖHT, Abwicklung durch die neugegründete COFAG – Covid-19 Finanzierungsagentur
Wer Unternehmen und Branchen, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind und Liquiditätsprobleme haben.
Voraussetzungen Standort und Geschäftstätigkeit in Österreich;
Liquiditätsbedarf für heimischen Standort;
Nicht finanzierungsfähig sind Umschuldungen von Krediten, Investitionen oder Dividendenzahlungen von 16.3.2020 – 16.3.2021, Boni an Vorstände (begrenzt auf maximal bis zu 50% des Vorjahres) und Aktienrückkäufe.
Besonderheiten Obergrenze der Kreditsumme 3 Monatsumsätze oder max. 120 Mio Euro;
Laufzeit maximal 5 Jahre, kann um bis zu 5 Jahren verlängert werden;
Kreditzinssatz höchstens 1%;
Entgelt für Garantien zwischen 0,25 und 2%;
keine Rechtsgeschäftsgebühren;
Details www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
Regelungen derzeit noch nicht verfügbar
  • Corona Hilfs-Fonds Zuschüsse (07.04.2020)
Bezeichnung Corona Hilfs-Fonds - Zuschüsse
Was Zuschuss von bis zu 75 % Ersatz für bestimmte Fixkosten, sowie für verderbliche und saisonale Waren
Volumen 15 Milliarden Euro (gemeinsam mit Haftungen)
Start 15.04.2020
Ende 31.12.2020 (Registrierung) bzw. 31.08.2021 (vollständige Abgabe aller Unterlagen)
Beantragung Onlineantrag bei der AWS (Austria Wirtschaftsservice), Auszahlung über die Hausbank in Abstimmung mit dem AWS
Voraussetzungen Standort und Geschäftstätigkeit in Österreich
Umsatzverlust im Jahr 2020 von zumindest 40%, verursacht durch COVID-19
Alle Maßnahmen setzen um Fixkosten zu reduzieren und Arbeitsplätze zu erhalten
Grundsätzlich muss es sich um ein gesundes Unternehmen handeln
Besonderheiten Fixkostenzuschuss ist gestaffelt, abhängig vom Umsatzausfall:
40-60% Ausfall:  25% Ersatzleistung
60-80% Ausfall:  50% Ersatzleistung
80-100% Ausfall:  75% Ersatzleistung
Umsatzausfall muss mindestens 3.000 Euro betragen;
Fixkosten sind: Geschäftsraummieten, Versicherungen, Zinsen, Lizenzkosten, Strom, Gas, Telefon, betriebsnotwendige vertragliche Zahlungsverpflichtungen sowie Wertverlust bei verderblichen / saisonalen Waren wenn durch COVID-19 Wertverlust > 50%;
Unternehmerlohn mit maximal 2.000 Euro ist Teil der Fixkosten;
Bemessungsgrundlage sind die Fixkosten und Umsatzausfälle zwischen 15.03.2020 und dem Ende der COVID-19 Maßnahmen, längstens jedoch bis zum 16.06.2020;
Die Angaben und die Darstellung der Fixkosten und der Umsatzausfälle sind vor Einreichung vom Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu bestätigen;
Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung des Schadens, somit nach Ende des Wirtschaftsjahres und Einreichung der bestätigten Fixkosten und des Umsatzrückganges;
Die Obergrenze des Zuschusses ist pro Unternehmen 90 Mio Euro;
Unternehmen müssen sich verpflichten, auf die Erhaltung der Arbeitsplätze besonders Bedacht zu nehmen und sämtliche zumutbare Maßnahmen zu setzen, um die Fixkosten zu reduzieren und die österreichischen Arbeitsplätze zu erhalten. Die für eine Überprüfung benötigte Unterlagen müssen bei Verlangen ausgehändigt werden, um eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicherzustellen;
Ausgenommen sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern am 31.12.2019 und Mitarbeiter gekündigt haben statt die COVID Kurzarbeit zu beanspruchen;
Weiters ausgenommen Banken, Versicherungen, Finanzunternehmen;
Details www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
Regelungen derzeit noch nicht verfügbar

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