Corona Hilfs-Fonds
INHALT
Corona Hilfs-Fonds Garantien (letzte Änderung 08.04.2020)
Corona Hilfs-Fonds Zuschüsse (07.04.2020)
- Corona Hilfs-Fonds Garantien (07.04.2020 erstellt, letzte Änderung 08.04.2020)
Bezeichnung | Corona Hilfs-Fonds - Garantien | |
Was | Garantien zur Besicherung von Betriebsmittelkrediten mit 100 % Haftung für Kreditsummen bis 500.000 Euro, Kreditsummen über 500.000 Euro werden mit 90% besichert | |
Diese Corona Hilfs-Fonds Garantien werden mit den Überbrückungsgarantien von AWS und ÖHT kombiniert. Beachten Sie daher auch die Bestimmungen zu diesen Maßnahmen. Sie finden eine Beschreibung dazu auf unserer Homepage. | ||
Volumen | 15 Milliarden Euro (gemeinsam mit Zuschüssen) | |
Start | 08.04.2020 | |
Ende | ? | |
Beantragung | Single-Point of Contact ist die Hausbank, Weiterleitung an OeKB, AWS oder ÖHT, Abwicklung durch die neugegründete COFAG – Covid-19 Finanzierungsagentur | |
Wer | Unternehmen und Branchen, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind und Liquiditätsprobleme haben. | |
Voraussetzungen | Standort und Geschäftstätigkeit in Österreich; | |
Liquiditätsbedarf für heimischen Standort; | ||
Nicht finanzierungsfähig sind Umschuldungen von Krediten, Investitionen oder Dividendenzahlungen von 16.3.2020 – 16.3.2021, Boni an Vorstände (begrenzt auf maximal bis zu 50% des Vorjahres) und Aktienrückkäufe. | ||
Besonderheiten | Obergrenze der Kreditsumme 3 Monatsumsätze oder max. 120 Mio Euro; | |
Laufzeit maximal 5 Jahre, kann um bis zu 5 Jahren verlängert werden; | ||
Kreditzinssatz höchstens 1%; | ||
Entgelt für Garantien zwischen 0,25 und 2%; | ||
keine Rechtsgeschäftsgebühren; | ||
Details | www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html | |
Regelungen | derzeit noch nicht verfügbar |
- Corona Hilfs-Fonds Zuschüsse (07.04.2020)
Bezeichnung | Corona Hilfs-Fonds - Zuschüsse | |
Was | Zuschuss von bis zu 75 % Ersatz für bestimmte Fixkosten, sowie für verderbliche und saisonale Waren | |
Volumen | 15 Milliarden Euro (gemeinsam mit Haftungen) | |
Start | 15.04.2020 | |
Ende | 31.12.2020 (Registrierung) bzw. 31.08.2021 (vollständige Abgabe aller Unterlagen) | |
Beantragung | Onlineantrag bei der AWS (Austria Wirtschaftsservice), Auszahlung über die Hausbank in Abstimmung mit dem AWS | |
Voraussetzungen | Standort und Geschäftstätigkeit in Österreich | |
Umsatzverlust im Jahr 2020 von zumindest 40%, verursacht durch COVID-19 | ||
Alle Maßnahmen setzen um Fixkosten zu reduzieren und Arbeitsplätze zu erhalten | ||
Grundsätzlich muss es sich um ein gesundes Unternehmen handeln | ||
Besonderheiten | Fixkostenzuschuss ist gestaffelt, abhängig vom Umsatzausfall: | |
40-60% Ausfall: 25% Ersatzleistung | ||
60-80% Ausfall: 50% Ersatzleistung | ||
80-100% Ausfall: 75% Ersatzleistung | ||
Umsatzausfall muss mindestens 3.000 Euro betragen; | ||
Fixkosten sind: Geschäftsraummieten, Versicherungen, Zinsen, Lizenzkosten, Strom, Gas, Telefon, betriebsnotwendige vertragliche Zahlungsverpflichtungen sowie Wertverlust bei verderblichen / saisonalen Waren wenn durch COVID-19 Wertverlust > 50%; | ||
Unternehmerlohn mit maximal 2.000 Euro ist Teil der Fixkosten; | ||
Bemessungsgrundlage sind die Fixkosten und Umsatzausfälle zwischen 15.03.2020 und dem Ende der COVID-19 Maßnahmen, längstens jedoch bis zum 16.06.2020; | ||
Die Angaben und die Darstellung der Fixkosten und der Umsatzausfälle sind vor Einreichung vom Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu bestätigen; | ||
Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung des Schadens, somit nach Ende des Wirtschaftsjahres und Einreichung der bestätigten Fixkosten und des Umsatzrückganges; | ||
Die Obergrenze des Zuschusses ist pro Unternehmen 90 Mio Euro; | ||
Unternehmen müssen sich verpflichten, auf die Erhaltung der Arbeitsplätze besonders Bedacht zu nehmen und sämtliche zumutbare Maßnahmen zu setzen, um die Fixkosten zu reduzieren und die österreichischen Arbeitsplätze zu erhalten. Die für eine Überprüfung benötigte Unterlagen müssen bei Verlangen ausgehändigt werden, um eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicherzustellen; | ||
Ausgenommen sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern am 31.12.2019 und Mitarbeiter gekündigt haben statt die COVID Kurzarbeit zu beanspruchen; | ||
Weiters ausgenommen Banken, Versicherungen, Finanzunternehmen; | ||
Details | www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html | |
Regelungen | derzeit noch nicht verfügbar |