Härtefall-Fonds
INHALT
Härtefall-Fonds Phase 1 (Stand 07.04.2020)
Härtefall-Fonds Phase 2 (Stand 07.04.2020)
Härtefall-Fonds Phase 1 Land- und Forstwirte (Stand 07.04.2020)
Härtefall-Fonds Phase 2 Land- und Forstwirte (Stand 07.04.2020)
- Härtefall-Fonds Phase 1 (Stand 07.04.2020)
Bezeichnung | Härtefall-Fonds Phase 1 | |
Was | Einmaliger Zuschuss entweder 500 Euro oder 1.000 Euro | |
Volumen | 2 Milliarden Euro | |
Start | 27.03.2020 | |
Ende | 15.04.2020 | |
Beantragung | Online bei Wirtschaftskammer Österreich (WKO) | |
Wer | Einzelunternehmer oder | |
Gesellschafter von Personengesellschaften (SVS-versichert) oder | ||
Neue Selbständige oder | ||
Freie Dienstnehmer oder | ||
Geschäftführer von GmbHs (SVS-versichert); | ||
Keine Land- und Forstwirte; | ||
Voraussetzungen | Betriebseröffnung vor 31.12.2019; | |
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb; | ||
Gewinn letzter Steuerbescheid zwischen 5.527,92 und 60.000 Euro; | ||
Aktuell Krankenversicherung bei der SVS | ||
Aktuell Nebeneinkünfte < 460,66 Euro monatlich; | ||
Aktuell keine Mehrfachversicherung; | ||
Aktuell keine Bezug von Arbeitslosengeld oder Pension; | ||
Es ist ein Härtefall gegeben: | ||
laufende Kosten können nicht gedeckt werden oder | ||
behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder | ||
Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vorjahresmonat | ||
Keine anderen Corona Förderungen außer Kurzarbeit oder Garantien | ||
Kein Insolvenzverfahren anhängig und kein Reorganisationsbedarf (URG Kennzahlen erfüllt) | ||
Details | www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html | |
Regelungen | Förderrichtlinie |
- Härtefall-Fonds Phase 2 (Stand 07.04.2020)
Bezeichnung | Härtefall-Fonds Phase 2 | |
Was | Der Verdienstentgang aus dem aktuellen „COVID-Monat“ (z.B. 16.03. bis 15.04.) im Vergleich zum Einkommen ALT (vor COVID-19 Beeinträchtigung) wird mit bis zu 80 % ersetzt, allerdings mit 2.000 Euro pro Monat für maximal 3 Monate gedeckelt. Die Höhe des Umsatzrückganges ist maßgeblich mit wieviel Prozent der Verdienstentgang ersetzt wird. | |
Volumen | 2 Milliarden Euro | |
Start | 16.04.2020 voraussichtlich | |
Ende | 31.12.2020 voraussichtlich | |
Beantragung | Online bei Wirtschaftskammer Österreich (WKO) | |
Wer | Einzelunternehmer oder | |
Gesellschafter von Personengesellschaften (SVS-versichert) oder | ||
Neue Selbständige oder | ||
Freie Dienstnehmer oder | ||
Geschäftführer von GmbHs (SVS-versichert); | ||
Keine Land- und Forstwirte; | ||
Auch für Neugründer ab 01.01.2020 möglich | ||
Voraussetzungen | Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb; | |
Aktuell Krankenversicherung bei der SVS; | ||
Aktuell kein Bezug von Arbeitslosengeld; | ||
Voraussetzung der Gewinngrenzen fallen weg; | ||
Mehrfachversicherungen und Nebeneinkünfte sind nicht weiter Ausschlussgründe; | ||
Förderungen aus dem Härtefall-Fonds Phase 1 werden angerechnet; | ||
Es ist ein Härtefall gegeben: | ||
laufende Kosten können nicht gedeckt werden oder | ||
behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder | ||
Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vorjahresmonat | ||
Keine anderen Corona Förderungen ausser Kurzarbeit oder Garantien | ||
Kein Insolvenzverfahren anhängig und kein Reorganisationsbedarf (URG Kennzahlen erfüllt) | ||
Besonderheiten | Ein monatlicher Verdienstentgang ist zu berechnen. Das erste Monat ist der 16.03.2020 bis zum 15.04.2020, die Umsatz- und Gewinndaten sind mit dem Umsatz ALT und dem Gewinn ALT zu vergleichen. | |
Vergleichszeitraum ist entweder der Durchschnitt des letzten Steuerbescheides oder der letzten 3 Steuerbescheide oder bei Saisonbetrieben der direkte Zeitraum des Vorjahres (zB 16.03.2019 bis 15.04.2019). | ||
Neugründer ab 01.01.2020 erhalten pauschal 500 Euro monatlich | ||
Wenn Nebeneinkünfte vorliegen werden diese angerechnet. | ||
Details | www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html | |
www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html | ||
Regelungen | derzeit noch nicht verfügbar |
- Härtefall-Fonds Phase 1 Land- und Forstwirte (Stand 07.04.2020)
Bezeichnung | Härtefall-Fonds Phase 1 für Land- und Forstwirte | |
Was | Einheitswert von bis zu 10.000 Euro - Zuschuss 500 Euro | |
Einheitswert von mehr als 10.000 Euro - Zuschuss 1.000 Euro | ||
Start | 30.03.2020 | |
Ende | 15.04.2020 | |
Beantragung | Online über die Agrar Markt Austria, www.eama.at | |
Wer | Vollerwerbsbetrieb, wie zB | |
Wein- und Mostbuschenschankbetriebe oder | ||
Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen oder | ||
Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen im land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe vermieten (Urlaub am Bauernhof) oder | ||
Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten oder | ||
Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z.B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen) oder | ||
Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann. | ||
Voraussetzungen | Einheitswert < 150.000 Euro; | |
Nettoumsatz < 550.000 Euro; | ||
Nebeneinkünfte < 460,66 monatlich; | ||
Umsatzeinbruch mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres oder | ||
Kostenerhöhung um mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften; | ||
Details | www.ama.at/Allgemein/Presse/Presse-2020/Haertefallfonds-Beantragung-der-Beihilfe-ab-30-Mae |
- Härtefall-Fonds Phase 2 Land- und Forstwirte (Stand 07.04.2020)
Bezeichnung | Härtefall-Fonds Phase 2 für Land- und Forstwirte | |
Was | Die mögliche Förderung beträgt bis zu 2.000 Euro pro Monat (Deckelung). Insgesamt ist eine Unterstützung bis zu 6.000 Euro pro Betrieb (drei Monate zu je 2.000 Euro) möglich. | |
Start | 16.04.2020 voraussichtlich | |
Ende | 31.12.2020 voraussichtlich | |
Beantragung | Online über die Agrar Markt Austria, www.eama.at | |
Wer | Nebenerwerbs- und Vollerwerbsbetriebe mit bis zu neun Arbeitskräften | |
Beispiele siehe oben | ||
Voraussetzungen | Umsatz bis zu 2 Mio. Euro | |
Umsatzeinbruch mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres oder | ||
Kostenerhöhung um mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften; | ||
Mehrfachversicherung ist zulässig | ||
Nebeneinkünfte sind zulässig, werden aber auf Förderung angerechnet | ||
Details | www.ama.at/Allgemein/Presse/Presse-2020/Haertefallfonds-Beantragung-der-Beihilfe-ab-30-Mae |