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Härtefall-Fonds

INHALT

Härtefall-Fonds Phase 1 (Stand 07.04.2020)

Härtefall-Fonds Phase 2 (Stand 07.04.2020)

Härtefall-Fonds Phase 1 Land- und Forstwirte (Stand 07.04.2020)

Härtefall-Fonds Phase 2 Land- und Forstwirte (Stand 07.04.2020)

 

  •  Härtefall-Fonds Phase 1 (Stand 07.04.2020)
Bezeichnung Härtefall-Fonds Phase 1
Was Einmaliger Zuschuss entweder 500 Euro oder 1.000 Euro
Volumen 2 Milliarden Euro
Start 27.03.2020
Ende 15.04.2020
Beantragung Online bei Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
Wer Einzelunternehmer oder
Gesellschafter von Personengesellschaften (SVS-versichert) oder
Neue Selbständige oder
Freie Dienstnehmer oder
Geschäftführer von GmbHs (SVS-versichert);
Keine Land- und Forstwirte;
Voraussetzungen Betriebseröffnung vor 31.12.2019;
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb;
Gewinn letzter Steuerbescheid zwischen 5.527,92 und 60.000 Euro;
Aktuell Krankenversicherung bei der SVS
Aktuell Nebeneinkünfte < 460,66 Euro monatlich;
Aktuell keine Mehrfachversicherung;
Aktuell keine Bezug von Arbeitslosengeld oder Pension;
Es ist ein Härtefall gegeben:
laufende Kosten können nicht gedeckt werden oder
behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder
Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vorjahresmonat
Keine anderen Corona Förderungen außer Kurzarbeit oder Garantien
Kein Insolvenzverfahren anhängig und kein Reorganisationsbedarf (URG Kennzahlen erfüllt)
Details www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html
Regelungen Förderrichtlinie
  • Härtefall-Fonds Phase 2 (Stand 07.04.2020)
Bezeichnung Härtefall-Fonds Phase 2
Was Der Verdienstentgang aus dem aktuellen „COVID-Monat“ (z.B. 16.03. bis 15.04.) im Vergleich zum Einkommen ALT (vor COVID-19 Beeinträchtigung) wird mit bis zu 80 % ersetzt, allerdings mit 2.000 Euro pro Monat für maximal 3 Monate gedeckelt.
Die Höhe des Umsatzrückganges ist maßgeblich mit wieviel Prozent der Verdienstentgang ersetzt wird.
Volumen 2 Milliarden Euro
Start 16.04.2020 voraussichtlich
Ende 31.12.2020 voraussichtlich
Beantragung Online bei Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
Wer Einzelunternehmer oder
Gesellschafter von Personengesellschaften (SVS-versichert) oder
Neue Selbständige oder
Freie Dienstnehmer oder
Geschäftführer von GmbHs (SVS-versichert);
Keine Land- und Forstwirte;
Auch für Neugründer ab 01.01.2020 möglich
Voraussetzungen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb;
Aktuell Krankenversicherung bei der SVS;
Aktuell kein Bezug von Arbeitslosengeld;
Voraussetzung der Gewinngrenzen fallen weg;
Mehrfachversicherungen und Nebeneinkünfte sind nicht weiter Ausschlussgründe;
Förderungen aus dem Härtefall-Fonds Phase 1 werden angerechnet;
Es ist ein Härtefall gegeben:
laufende Kosten können nicht gedeckt werden oder
behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder
Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vorjahresmonat
Keine anderen Corona Förderungen ausser Kurzarbeit oder Garantien
Kein Insolvenzverfahren anhängig und kein Reorganisationsbedarf (URG Kennzahlen erfüllt)
Besonderheiten Ein monatlicher Verdienstentgang ist zu berechnen. Das erste Monat ist der 16.03.2020 bis zum 15.04.2020, die Umsatz- und Gewinndaten sind mit dem Umsatz ALT und dem Gewinn ALT zu vergleichen.
Vergleichszeitraum ist entweder der Durchschnitt des letzten Steuerbescheides oder der letzten 3 Steuerbescheide oder bei Saisonbetrieben der direkte Zeitraum des Vorjahres (zB 16.03.2019 bis 15.04.2019).
Neugründer ab 01.01.2020 erhalten pauschal 500 Euro monatlich
Wenn Nebeneinkünfte vorliegen werden diese angerechnet.
Details www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html
www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
Regelungen derzeit noch nicht verfügbar
  • Härtefall-Fonds Phase 1 Land- und Forstwirte (Stand 07.04.2020)
Bezeichnung Härtefall-Fonds Phase 1 für Land- und Forstwirte
Was Einheitswert von bis zu 10.000 Euro - Zuschuss 500 Euro
Einheitswert von mehr als 10.000 Euro - Zuschuss 1.000 Euro
Start 30.03.2020
Ende 15.04.2020
Beantragung Online über die Agrar Markt Austria, www.eama.at
Wer Vollerwerbsbetrieb, wie zB
Wein- und Mostbuschenschankbetriebe oder
Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen oder
Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen im land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe vermieten (Urlaub am Bauernhof) oder
Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten oder
Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z.B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen) oder
Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.
Voraussetzungen Einheitswert < 150.000 Euro;
Nettoumsatz < 550.000 Euro;
Nebeneinkünfte < 460,66 monatlich;
Umsatzeinbruch mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres oder
Kostenerhöhung um mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften;
Details www.ama.at/Allgemein/Presse/Presse-2020/Haertefallfonds-Beantragung-der-Beihilfe-ab-30-Mae
  •  Härtefall-Fonds Phase 2 Land- und Forstwirte (Stand 07.04.2020)
Bezeichnung Härtefall-Fonds Phase 2 für Land- und Forstwirte
Was Die mögliche Förderung beträgt bis zu 2.000 Euro pro Monat (Deckelung). Insgesamt ist eine Unterstützung bis zu 6.000 Euro pro Betrieb (drei Monate zu je 2.000 Euro) möglich.
Start 16.04.2020 voraussichtlich
Ende 31.12.2020 voraussichtlich
Beantragung Online über die Agrar Markt Austria, www.eama.at
Wer Nebenerwerbs- und Vollerwerbsbetriebe mit bis zu neun Arbeitskräften
Beispiele siehe oben
Voraussetzungen Umsatz bis zu 2 Mio. Euro
Umsatzeinbruch mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres oder
Kostenerhöhung um mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften;
Mehrfachversicherung ist zulässig
Nebeneinkünfte sind zulässig, werden aber auf Förderung angerechnet
Details www.ama.at/Allgemein/Presse/Presse-2020/Haertefallfonds-Beantragung-der-Beihilfe-ab-30-Mae

 

 

 

 

 


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