Förderungen Land Steiermark über SFG
INHALT
Zinsenzuschuss Land Steiermark (SFG) (Stand 08.04.2020)
Härtefall-Fonds Land Steiermark (Stand 08.04.2020)
SFG Förderung: Telearbeit!Offensive (Stand 08.04.2020)
SFG Förderung: Call Freizeit!Digital (Stand 08.04.2020)
SFG Förderung: Erfolgs!Kurs (Stand 08.04.2020)
- Zinsenzuschuss Land Steiermark (SFG) (Stand 08.04.2020)
Bezeichnung | Zinsenzuschuss für Überbrückungskredite (SFG) | |
Was | Das Land Steiermark übernimmt den Zinsendienst für COVID-19-bedingte und von der öffentlichen Hand behaftete Überbrückungskredite (siehe AWS Überbrückungsgarantien), die ab 1. März 2020 genehmigt wurden. Die Übernahme erfolgt in Form eines verlorenen, das heißt nicht rückzahlbaren Zuschusses an das Unternehmen. | |
Ausgenommen sind Kreditzinsen für die Tourismuswirtschaft – hier ist der Ansprechpartner die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT). | ||
Start | 16.04.2020 | |
Wer | Den Zinsenzuschuss erhalten Unternehmen mit Sitz in der Steiermark unabhängig von der Unternehmensgröße. Das gilt auch für freiberufliche Geschäftstätigkeiten. | |
Ausnahmen | Grundsätzlich sind alle Branchen förderbar mit folgenden Ausnahmen: | |
Banken- und sonstiges Finanzierungswesen | ||
Versicherungswesen: Förderbar sind nur VersicherungsagentenInnen und -makler/innen | ||
Realitätenwesen, also Bauträger sowie Vermietung und Verpachtung. Förderbar sind nur ImmobilienvermittlerInnen und Hausverwaltungen | ||
Vereine | ||
Unternehmen der Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse | ||
Beantragung | Onlineantrag über das Förderportal der SFG | |
Voraussetzungen | Kreditvertrag eines österreichischen Kreditinstituts samt Tilgungsplan und Zinsendienstberechnung; | |
Garantievertrag von aws oder OeKB; | ||
Besonderheiten | Vorgesehen ist eine maximale Obergrenze von bis zu 2% p.a. Exakte Richtlinien sind in Ausarbeitung | |
Zeitraum maximal voraussichtlich bis zu 5 Jahren. Exakte Richtlinien sind in Ausarbeitung. | ||
Nach der Förderungszusage zahlt die SFG die (zugesagten) Zinsen des ersten Kreditjahres voraus. Die restliche Auszahlung erfolgt nach Ende der Kreditlaufzeit. Bei höheren Kreditsummen und längeren Kreditlaufzeiten können Zwischenabrechnungen vereinbart werden. Der exakte Auszahlungsmodus ist in Ausarbeitung | ||
Genaue Details sollten bis spätestens Mittwoch, den 15.04.2020 festgelegt werden. | ||
Details | www.sfg.at/faq-zinsuebernahme-fuer-ueberbrueckungskredite-des-landes-steiermark/ |
- Härtefall-Fonds Land Steiermark (Stand 08.04.2020)
Bezeichnung | Härtefall-Fonds Land Steiermark | |
Was | Um von den Auswirkungen der Corona-Krise besonders betroffene Branchen und Unternehmen rasch und unbürokratisch zu unterstützen, bereitet das Land einen Härtefonds analog zu jenem des Bundes vor. Damit sollen in erster Linie jene Fälle abgefedert werden, die bei den beiden Fonds des Bund nicht berücksichtigt werden. | |
Volumen | 120 Millionen Euro (jeweils 6 Mio Euro vom Land und der WKO) | |
Beantragung | über die Wirtschaftskammer Steiermark | |
Details | www.sfg.at/n/53-millionen-soforthilfe-fuer-unternehmen/ | |
Regelungen | derzeit noch nicht verfügbar, die näheren Richtlinien werden gerade ausgearbeitet |
- SFG Förderung: Telearbeit!Offensive (Stand 08.04.2020)
Bezeichnung | SFG Förderung: Telearbeit!Offensive | |
Was | Das Land Steiermark und die AK Steiermark unterstützen Investitionen für die Einrichtung von Telearbeitsplätzen. Diese Kosten werden mit einem Zuschuss von 80% gefördert. | |
Wer | ArbeitgeberInnenbetriebe in der Steiermark, wenn sie als KMU einzustufen sind | |
Start | sofort | |
Beantragung | Onlineantrag über das Förderportal der SFG | |
Wofür | Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnik für Arbeitsplätze, die sich nicht am Unternehmensstandort befinden. | |
Hard- und Software sowie Lizenzen für den Telearbeitsplatz und die erforderliche Hard- und Software inkl. Lizenzen im Unternehmen selbst. | ||
erstmalige Kosten der Inbetriebnahme | ||
Werden die erforderlichen Elemente (Hardware, Software etc.) gemietet oder geleast, sind Anzahlungen und der Miet- bzw. Leasingaufwand für max. fünf Monate förderbar. | ||
Wofür nicht | Kosten zum laufenden Betrieb des Internetzugangs, Telefon, Strom etc., aber auch Büro- und Geschäftsausstattung, z.B. Möbel etc. | |
Besonderheiten | Die max. anrechenbaren Kosten betragen 50.000 Euro je Unternehmen und 5.000 Euro je Telearbeitsplatz (Durchschnittsbetrachtung). | |
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt 50 % (SFG) plus 30 % (AK Steiermark), also insgesamt maximal 80 %. | ||
Details | www.sfg.at/f/telearbeit/ |
- SFG Förderung: Call Freizeit!Digital (Stand 08.04.2020)
Bezeichnung | SFG Förderung: Call Freizeit!Digital | |
Was | Das Land Steiermark fördert folgende Maßnahmen: | |
Digitalisierungsmaßnahmen über neue Medien | ||
Online-Marketingmaßnahmen wie Erstellung & Adaptierung einer Website | ||
Suchmaschinenoptimierung | ||
Produktion von Webvideos | ||
Wer | Kleinstbetriebe und GründerInnen in der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe | |
Start | sofort | |
Beantragung | Onlineantrag über das Förderportal der SFG | |
Besonderheiten | Projektvolumen mindestens 1.000 Euro | |
Förderungsquote 50% | ||
Maximale Förderung 1.500 Euro | ||
Der Förderungsantrag muss VOR Beginn des Projekts eingereicht werden. | ||
Es können nur Kosten gefördert werden, die nach dem Einlangen des Antrags bei der SFG anfallen. | ||
Neben der selbständigen Tätigkeit darf keine unselbständige Beschäftigung bestehen, die über die Geringfügigkeit hinausgeht. | ||
Details | www.sfg.at/f/foerderung-fuer-freizeitbetriebe/ |
- SFG Förderung: Erfolgs!Kurs (Stand 08.04.2020)
Bezeichnung | SFG Förderung: Erfolgs!Kurs | |
Was | Das Land Steiermark fördert folgende Maßnahmen: | |
Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung und Internationalisierung | ||
Angebote zertifizierter Bildungseinrichtungen | ||
Maßnahmen, die über betriebsübliche Aus-/Weiterbildung hinausgehen | ||
Vollständige akademische Lehrgänge | ||
Ausbildungen im Mindestmaß von drei Tagen mit jeweils acht Unterrichtseinheiten (=24 Einheiten à 45 Minuten) | ||
Wer | kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, UnternehmerInnen, MitarbeiterInnen, Lehrlinge, Unternehmen innerhalb der SFG-Zielgruppe | |
Start | sofort | |
Beantragung | Onlineantrag über das Förderportal der SFG | |
Besonderheiten | Der Förderungsantrag muss VOR Beginn des Projekts eingereicht werden. | |
Es können nur Kosten gefördert werden, die nach dem Einlangen des Antrags bei der SFG anfallen. | ||
bis zu 50 % der anrechenbaren Projektkosten gemäß folgendem Schlüssel: 30 % Basisförderung + 10 % Gründungs-Bonus (für Unternehmen, die ihre erste bestehende Gewerbeberechtigung innerhalb der letzten fünf Jahre aktiviert haben) + 10 % Arbeitgeber-Bonus | ||
bis zu 2.500 Euro Förderung pro Antrag: Pro Jahr können zwei Anträge genehmigt werden. | ||
Es können pro Ansuchen mehrere MitarbeiterInnen, Lehrlinge, UnternehmerInnen angegeben werden sowie mehrere Weiterbildungen. | ||
Details | www.sfg.at/f/weiterbildung/ |