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Förderungen Land Steiermark über SFG

INHALT

Zinsenzuschuss Land Steiermark (SFG) (Stand 08.04.2020)

Härtefall-Fonds Land Steiermark (Stand 08.04.2020)

SFG Förderung: Telearbeit!Offensive (Stand 08.04.2020)

SFG Förderung: Call Freizeit!Digital (Stand 08.04.2020)

SFG Förderung: Erfolgs!Kurs (Stand 08.04.2020)

 

  • Zinsenzuschuss Land Steiermark (SFG) (Stand 08.04.2020)
Bezeichnung Zinsenzuschuss für Überbrückungskredite (SFG)
Was Das Land Steiermark übernimmt den Zinsendienst für COVID-19-bedingte und von der öffentlichen Hand behaftete Überbrückungskredite (siehe AWS Überbrückungsgarantien), die ab 1. März 2020 genehmigt wurden. Die Übernahme erfolgt in Form eines verlorenen, das heißt nicht rückzahlbaren Zuschusses an das Unternehmen.
Ausgenommen sind Kreditzinsen für die Tourismuswirtschaft – hier ist der Ansprechpartner die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).
Start 16.04.2020
Wer Den Zinsenzuschuss erhalten Unternehmen mit Sitz in der Steiermark unabhängig von der Unternehmensgröße. Das gilt auch für freiberufliche Geschäftstätigkeiten.
Ausnahmen Grundsätzlich sind alle Branchen förderbar mit folgenden Ausnahmen:
Banken- und sonstiges Finanzierungswesen
Versicherungswesen: Förderbar sind nur VersicherungsagentenInnen und -makler/innen
Realitätenwesen, also Bauträger sowie Vermietung und Verpachtung. Förderbar sind nur ImmobilienvermittlerInnen und Hausverwaltungen
Vereine
Unternehmen der Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Beantragung Onlineantrag über das Förderportal der SFG
Voraussetzungen Kreditvertrag eines österreichischen Kreditinstituts samt Tilgungsplan und Zinsendienstberechnung;
Garantievertrag von aws oder OeKB;
Besonderheiten Vorgesehen ist eine maximale Obergrenze von bis zu 2% p.a. Exakte Richtlinien sind in Ausarbeitung
Zeitraum maximal voraussichtlich bis zu 5 Jahren. Exakte Richtlinien sind in Ausarbeitung.
Nach der Förderungszusage zahlt die SFG die (zugesagten) Zinsen des ersten Kreditjahres voraus. Die restliche Auszahlung erfolgt nach Ende der Kreditlaufzeit. Bei höheren Kreditsummen und längeren Kreditlaufzeiten können Zwischenabrechnungen vereinbart werden. Der exakte Auszahlungsmodus ist in Ausarbeitung
Genaue Details sollten bis spätestens Mittwoch, den 15.04.2020 festgelegt werden.
Details www.sfg.at/faq-zinsuebernahme-fuer-ueberbrueckungskredite-des-landes-steiermark/
  • Härtefall-Fonds Land Steiermark (Stand 08.04.2020)
Bezeichnung Härtefall-Fonds Land Steiermark
Was Um von den Auswirkungen der Corona-Krise besonders betroffene Branchen und Unternehmen rasch und unbürokratisch zu unterstützen, bereitet das Land einen Härtefonds analog zu jenem des Bundes vor. Damit sollen in erster Linie jene Fälle abgefedert werden, die bei den beiden Fonds des Bund nicht berücksichtigt werden.
Volumen 120 Millionen Euro (jeweils 6 Mio Euro vom Land und der WKO)
Beantragung über die Wirtschaftskammer Steiermark
Details www.sfg.at/n/53-millionen-soforthilfe-fuer-unternehmen/
Regelungen derzeit noch nicht verfügbar, die näheren Richtlinien werden gerade ausgearbeitet
  •  SFG Förderung: Telearbeit!Offensive (Stand 08.04.2020)
Bezeichnung SFG Förderung: Telearbeit!Offensive
Was Das Land Steiermark und die AK Steiermark unterstützen Investitionen für die Einrichtung von Telearbeitsplätzen. Diese Kosten werden mit einem Zuschuss von 80% gefördert.
Wer ArbeitgeberInnenbetriebe in der Steiermark, wenn sie als KMU einzustufen sind
Start sofort
Beantragung Onlineantrag über das Förderportal der SFG
Wofür Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnik für Arbeitsplätze, die sich nicht am Unternehmensstandort befinden.
Hard- und Software sowie Lizenzen für den Telearbeitsplatz und die erforderliche Hard- und Software inkl. Lizenzen im Unternehmen selbst.
erstmalige Kosten der Inbetriebnahme
Werden die erforderlichen Elemente (Hardware, Software etc.) gemietet oder geleast, sind Anzahlungen und der Miet- bzw. Leasingaufwand für max. fünf Monate förderbar.
Wofür nicht Kosten zum laufenden Betrieb des Internetzugangs, Telefon, Strom etc., aber auch Büro- und Geschäftsausstattung, z.B. Möbel etc.
Besonderheiten Die max. anrechenbaren Kosten betragen 50.000 Euro je Unternehmen und 5.000 Euro je Telearbeitsplatz (Durchschnittsbetrachtung).
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt 50 % (SFG) plus 30 % (AK Steiermark), also insgesamt maximal 80 %.
Details www.sfg.at/f/telearbeit/
  • SFG Förderung: Call Freizeit!Digital (Stand 08.04.2020)
Bezeichnung SFG Förderung: Call Freizeit!Digital
Was Das Land Steiermark fördert folgende Maßnahmen:
Digitalisierungsmaßnahmen über neue Medien
Online-Marketingmaßnahmen wie Erstellung & Adaptierung einer Website
Suchmaschinenoptimierung
Produktion von Webvideos
Wer Kleinstbetriebe und GründerInnen in der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe
Start sofort
Beantragung Onlineantrag über das Förderportal der SFG
Besonderheiten Projektvolumen mindestens 1.000 Euro
Förderungsquote 50%
Maximale Förderung 1.500 Euro
Der Förderungsantrag muss VOR Beginn des Projekts eingereicht werden.
Es können nur Kosten gefördert werden, die nach dem Einlangen des Antrags bei der SFG anfallen.
Neben der selbständigen Tätigkeit darf keine unselbständige Beschäftigung bestehen, die über die Geringfügigkeit hinausgeht.
Details www.sfg.at/f/foerderung-fuer-freizeitbetriebe/
  • SFG Förderung: Erfolgs!Kurs (Stand 08.04.2020)
Bezeichnung SFG Förderung: Erfolgs!Kurs
Was Das Land Steiermark fördert folgende Maßnahmen:
Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung und Internationalisierung
Angebote zertifizierter Bildungseinrichtungen
Maßnahmen, die über betriebsübliche Aus-/Weiterbildung hinausgehen
Vollständige akademische Lehrgänge
Ausbildungen im Mindestmaß von drei Tagen mit jeweils acht Unterrichtseinheiten (=24 Einheiten à 45 Minuten)
Wer kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, UnternehmerInnen, MitarbeiterInnen, Lehrlinge, Unternehmen innerhalb der SFG-Zielgruppe
Start sofort
Beantragung Onlineantrag über das Förderportal der SFG
Besonderheiten Der Förderungsantrag muss VOR Beginn des Projekts eingereicht werden.
Es können nur Kosten gefördert werden, die nach dem Einlangen des Antrags bei der SFG anfallen.
bis zu 50 % der anrechenbaren Projektkosten gemäß folgendem Schlüssel: 30 % Basisförderung + 10 % Gründungs-Bonus (für Unternehmen, die ihre erste bestehende Gewerbeberechtigung innerhalb der letzten fünf Jahre aktiviert haben) + 10 % Arbeitgeber-Bonus
bis zu 2.500 Euro Förderung pro Antrag: Pro Jahr können zwei Anträge genehmigt werden.
Es können pro Ansuchen mehrere MitarbeiterInnen, Lehrlinge, UnternehmerInnen angegeben werden sowie mehrere Weiterbildungen.
Details www.sfg.at/f/weiterbildung/

 

 


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