smartphone
tablet
desktop 1 (2000px)
desktop 2 (1600px)
desktop 3 (1200px)

06.04.2021

Update zur Investitionsprämie!

Aktuelle Infos und wichtige Maßnahmen zur Förderung der Investitionsprämie.
So gehts weiter:

    Antrag musste bis spätestens 28.02.2021 eingebracht werden
Der erste Schritt wurde erledigt. Sämtliche Anträge wurden von uns wie besprochen noch im Februar eingebracht (soweit wir dazu beauftragt waren). Anträge, die ab 02. Februar 2021 bei der aws eingebracht wurden und bislang noch keine Zusage erhalten haben, können erst nach einer weiteren Gesetzesänderung zur Budgeterhöhung zugesagt werden.

≡    Die AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH) prüft die Anträge und schickt die Förderverträge zu
In den letzten Tagen hat die AWS begonnen die Förderverträge an die Unternehmen zu verschicken. Eine Unterfertigung der Verträge seitens der Unternehmer ist nicht vorgesehen.

•    Investitionen erledigt, Abrechnung an die AWS übermitteln
Nachdem der Fördervertrag vorliegt und auch die beantragten Investitionen bereits durchgeführt, in Betrieb genommen und bezahlt wurden, kann die Abrechnung an die AWS übermittelt werden. Es sind darin sämtliche Detaildaten an die AWS zu übermitteln. Das sind folgende Informationen:

-- Gegenstand der Rechnung
-- Lieferant
-- Finanzierungsart
-- Art der Investition
-- Nettobetrag
-- Bruttobetrag
-- Datum erste Maßnahme
-- Datum der Rechnung
-- Datum der Bezahlung
-- Datum der Inbetriebnahme
-- Umsatzsteuerabzug

Zum Erfassen der Daten haben wir Excel Formulare vorbereitet. Natürlich übernehmen wir auch gerne diesen Schritt oder stehen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Beachten Sie bitte, dass für diese Investitionen eine Behaltefrist von 3 Jahren gilt. Dh Unternehmer dürfen die Investitionen erst nach 3 Jahren wieder verkaufen.

Es gibt eine Untergrenze für die Investitionen. Die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag muss zumindest den Betrag von netto 5.000 Euro ausmachen. Wurden von einem Unternehmen mehrere Förderanträge gestellt, so gilt diese Grenze für jeden einzelnen Antrag!

Unternehmer sollten sich für die Durchführung der Abrechnung auch nicht unendlich Zeit lassen. Die Abrechnung ist spätestens nach 3 Monaten nach der letzten Maßnahme (letzter Kauf, letzte Zahlung, letzte Inbetriebnahme, etc.) vorzunehmen. Es ist zwar vorgesehen und angekündigt, dass diese 3 Monatsfrist auf 6 Monate verlängert wird. Bis jetzt wurden dazu die gesetzlichen Bestimmungen aber leider noch nicht angepasst.

•    Investitionen sind geplant, Frist mit 31.05.2021 beachten
Grundsätzlich müssen (nach dem aktuellen Buchstaben des Gesetzes) sämtliche Investitionen bereits vor dem 28.02.2021 gekauft oder zumindest bestellt sein. Die Verordnung spricht hier von den ersten Maßnahmen, die gesetzt wurden. Von Seiten des Gesetzgebers bzw. auch von der AWS wurde angekündigt, dass dieser Termin bis zum 31.05.2021 verschoben wird. Bis jetzt wurden dazu die gesetzlichen Bestimmungen aber leider noch nicht angepasst. Somit gilt nach wie vor der 28.02.2021 als letztgültiger Termin.

Wurden noch nicht sämtliche Investitionen durchgeführt, für die eine Investitionsprämie beantragt wurde, so empfehlen wir jedenfalls den 31.05.2021 zu beachten. Bis dahin muss längstens eine erste Maßnahme, also die Anschaffung, der Kaufvertrag, die Bestellung, etc. erfolgen. Lediglich das Einholen eines Anbots gilt nicht als erste Maßnahme und genügt somit nicht!

Die Umsetzung der Investition muss bis spätestens 28.02.2022 erledigt sein. Auch hier soll es eine Fristverlängerung bis 28.02.2023 geben. Bis jetzt wurden dazu die gesetzlichen Bestimmungen aber leider noch nicht angepasst.

•    Prüfung und Auszahlung der Prämie
Die AWS wird die beantragten Investitionsprämien nach Abrechnung durch die Unternehmen und nach Prüfung derselben zur Auszahlung bringen.


2017 © KWT Kislinger & Partner