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07.04.2021

Härtefallfonds und Ausfallsbonus - Fristablauf!

Im April laufen die Fristen für 2 wichtige Förderungen ab: (Eine Verlängerung des Härtefallfonds wurde zwar bereits angekündigt, ist aber aktuell noch nicht beschlossen worden)

  • Härtefallfonds: Frist 30.04.2021  (für sämtliche Monate)
  • Ausfallsbonus: Frist 15.04.2021  (für 11/2020, 12/2020 und 01/2021)

Wichtig:
Wir bringen laufend Förderungsanträge für unsere Klienten ein. Insbesondere dort, wo wir die laufenden Umsatzzahlen über die Buchhaltung im Blick haben, können wir auch laufend agieren. Das bedeutet für Sie liebe Klienten, wenn Sie mit uns in Kontakt stehen und wir bereits laufend diese monatlichen Förderungen beantragen, werden wir auch diese Fristen wahren und auch noch die letzten Förderungen beantragen.

Das bedeutet aber auf der anderen Seite auch: Wenn Sie von uns noch nicht auf diese Förderungen angesprochen wurden, wir für Sie auch noch keine Förderungen beantragt haben (weil vielleicht auch die Buchhaltung gar nicht bei uns in der Kanzlei gemacht wird) nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wichtige Voraussetzung sowohl für den Härtefallfonds als auch für den Ausfallsbonus, es muss ein Umsatzrückgang von 50% (40%) gegeben sein. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie diese Voraussetzungen erfüllen und Hilfe bei der Antragstellung brauchen, melden Sie sich bei uns! Wir beraten Sie gerne und können auch die Antragstellung für Sie übernehmen!

>> Härtefallfonds kurz zusammengefasst:
Der Härtefallfonds ist die monatliche Förderung für Unternehmer, die mit 16.03.2020 begonnen hat und aktuell mit 15.03.2021 endet. Die Förderzeiträume laufen immer vom 16. des Monats bis zum 15. des Folgemonats. Die wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung vorliegt. Dh, dass entweder ein Betretungsverbot vorliegt oder der Umsatz um 50% im Betrachtungsmonat gegenüber dem Monat im Vorjahr zurückgegangen ist. Daneben gibt es noch andere Punkte, die zu beachten sind. Das im Zeitraum erzielte Nettoeinkommen und die Nebeneinkünfte (Dienstverhältnis, Pension, Vermietung, etc.) kürzen die Förderung. Der monatliche Höchstbetrag ist 2.000 Euro und der Mindestbetrag ist 500 Euro. Zusätzlich wird auch noch monatlich ein Comeback-Bonus von 500 Euro ausbezahlt.

Die Antragsfrist für sämtliche Zeiträume von 16.03.2020 bis 15.03.2021 endet mit 30.04.2021!

Eine Verlängung der Förderzeiträume und auch der Antragsfrist ist zwar angekündigt, aber aktuell (noch) nicht beschlossen worden.

Für die detaillierten Infos zum Härtefallfonds verweisen wir auf die Homepage der WKO.
Bitte hier klicken.

>> Ausfallsbonus kurz zusammengefasst:
Der Ausfallsbonus ist eine Förderung für Unternehmer, die einen Umsatzausfall von mindestens 40% in einem der Kalendermonate von November 2020 bis Juni 2021 erleiden. Der Bonus beträgt 15% des Umsatzausfalls und kann nach Ablauf des Kalendermonats beantragt werden. Für Monate, für die ein Umsatzersatz gewährt wurde (eventuell November und Dezember 2020), steht kein Ausfallsbonus zu. Für die Monate März und April wurde der Bonus von 15% auf 30% aufgestockt. Grundsätzlich kann der Ausfallsbonus bis zum 15. des auf den Förderzeitraum drittfolgenden Monats beantragt werden.

Die Anträge für die Betrachtungszeiträume November 2020 und Dezember 2020 können ausnahmsweise bis zum 15. April 2021 erfolgen! Auch die Frist für Jänner 2021 endet regulär am 15. April 2021!

Für die detaillierten Infos zum Ausfallsbonus verweisen wir auf die Homepage des BMF (Bundesministerium für Finanzen).
Bitte hier klicken.


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