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Die Energiekostenpauschale für Unternehmen fördert nun die Klein- und Kleinstunternehmen. Das sind jene Unternehmer, die bisher keinen Energiekostenzuschuss erhalten haben, weil sie die Förderuntergrenze von 2.750 Euro nicht erreicht haben.

Je nach Branche und Jahresumsatz fördert die Bundesregierung die Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Betrag zwischen 110 Euro und 2.475 Euro.

Auf der Website www.energiekostenpauschale.at sind seit 17.04.2023 alle Informationen kompakt zusammengefasst. Die tatsächliche Einreichphase startet voraussichtlich Mitte Mai 2023 (Stand: 25.04.2023) nach Vorliegen der Richtlinie.

Hinweis: Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen.

Der Ablauf erfolgt in vier Schritten:

  • Führen Sie als ersten Schritt den Selbst-Check durch!
  • Damit können Sie feststellen, ob Sie überhaupt antragsberechtigt sind.
  • Nur wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie das nötige Formular ausfüllen und Ihren Antrag einreichen.

Unser Tipp, was Sie schon jetzt unternehmen können:

  • Bitte richten Sie eine Handy-Signatur oder ID Austria ein!
  • Besorgen Sie sich einen Zugang zum Unternehmerserviceportal (USP)!
  • Überprüfen Sie im USP, ob Ihr Unternehmen die richtige Branchenzuordnung hat und die Daten richtig sind!

 

 


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